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Projektarbeit

1. Prüfungszeitraum und Vorbereitungsphase

Der Zeitraum wird im Schuljahresplan in den Sommerferien für das kommende Schuljahr festgelegt. Die Information über die Projektarbeit erfolgt

  • an die Schülerinnen und Schüler im Laufe der ersten beiden Schulwochen
  • an die Eltern am ersten Elternabend in der 5. Unterrichtwoche

Die Fachlehrkraft von Wirtschafts-, Berufs- und Studienorientierung (WBS) ist für die Projektarbeit als Leitfach verantwortlich.

Zur Gruppen- und Themenfindung findet bis zur 4. Unterrichtswoche ein gemeinsamer Termin der Parallelklassen statt. Die Schulleitung bzw. das erweiterte Schulleitungsteam legen diesen Termin fest.

Die erste Beratung erfolgt bei der Fachlehrkraft, die einen ersten inhaltlichen und thematischen Bezug dazu hat. Inhalte der Beratung und Vorüberlegungen der Gruppe sowie das Engagement sind schriftlich in einem Protokoll festzuhalten.

Die Themenabgabe bei der Schulleitung erfolgt vor den Herbstferien zu einem ebenfalls festgelegten Termin. Die Schulleitung genehmigt die Themen oder gibt ggf. Hinweise zur Überarbeitung/Korrektur. Beachtet werden muss stets das Leitfach WBS bei der Themenwahl sowie die Leitperspektiven des Bildungsplans.

Nach den Herbstferien findet die zweite Beratung statt. Inhalte der Beratung und Vorüberlegungen der Gruppe sowie das Engagement sind wiederum schriftlich in einem Protokoll festzuhalten.

Der Kostenrahmen pro Gruppe liegt seitens der Schule bei 30 €.

Unmittelbar erfolgt die endgültige Themenabgabe und die Genehmigung durch die Schulleitung, spätestens jedoch drei Unterrichtstage vor Beginn der Durchführungsphase.

Die Festlegung der Prüfer/in neben der WBS-Lehrkraft erfolgt durch die Schulleitung im Ermessen der Belastung und des Themas.


  1. Erarbeitungsphase

Die Schulleitung erstellt den Gruppen- und Raumplan. Darin sind auch die Fachräume berücksichtigt.

  • Montag bis Freitag jeweils 1. – 4. Stunde à 20 Schulstunden
  • Pausenzeiten wie gewohnt, Klassenzimmer und Gruppenräume werden geschlossen
  • kein Fachunterricht, daher auch kein Nachmittagsunterricht

Für die Prüfungslehrkräfte werden Stundenpläne für die Durchführungswoche erstellt. Dabei werden auch Teilpräsentationen, z.B. in der Küche eingeplant.

Die Schülerinnen und Schüler müssen alle Materialien am Montag zur 2. Stunde in die Schule mitbringen. Alle Unterlagen und Dateien verbleiben an der Schule. Erarbeitungen, die im Laufe der Woche mitgebracht werden, müssen den Prüfungslehrkräften vorgelegt und von diesen genehmigt werden. Andernfalls ist es als Täuschungshandlung zu bewerten und ggf. droht der Ausschluss von der Prüfung.

Smartphones sind ein nicht zugelassenes Hilfsmittel und sind deshalb zu Beginn eines jeden Tages von den Lehrkräften einzusammeln.

Die Prüfungslehrkräfte dokumentieren die Arbeit der Gruppe(n). Die Dokumentation dient im Zweifel der Notentransparenz. Weitere Beratung und Unterstützung während der Erarbeitungsphase führt im Fall der Fälle zu Punktabzug.

Die Schüler/innen erstellen während der Erarbeitungsphase

  • eine Präsentation zu ihrem Thema mit freier Medienwahl
  • ein Produkt
  • keine schriftliche Ausarbeitung (z.B. Ordner)

Eine Gruppe, die mit der Erarbeitung ihres Themas fertig ist und auch die Präsentation geübt und vorbereitet hat, wird frühestens im Laufe des Freitagvormittags freigestellt.

Alle Materialien und Medien zur Präsentation verbleiben an der Schule.

Die Schülerinnen und Schüler geben am Ende der Woche die Eidesstattliche Erklärung schriftlich bei der Prüfungskommission ab. Sie ist mit der Beobachtungsdokumentation der Lehrkräfte, der Niederschrift und der Beurteilung bei der Schulleitung abzugeben.


  1. Präsentation und Prüfungsgespräch

Die Einteilung, wann welche Gruppe ihre Präsentation in der folgenden Woche hat, wird am Donnerstag der Durchführungswoche bekanntgegeben.

Die Gruppen sind selbst für die Technik und den Aufbau im Prüfungsraum verantwortlich. Im Anschluss an die Präsentation schließt sich das Prüfungsgespräch an.

Pro Schülerin und Schüler wird eine Präsentations- und Prüfungszeit von 15 Minuten kalkuliert. Dabei entfallen etwa 50% auf die Präsentation und 50% auf das Prüfungsgespräch. Wird die Zeit deutlich über- oder unterschritten, entscheidet die Prüfungskommission über einen entsprechenden Punktabzug.

Das Prüfungsergebnis wird allen Schülerinnen und Schülern am Freitag nach den Präsentationen am Ende des Schultages per Ausdruck bekanntgegeben. Auf Verlangen ist die Note den Schülerinnen und Schülern von den Prüfungslehrkräften zu begründen.